Herzlich Willkommen auf der Homepage des GV „An der Goymark e.V.“
Unsere Gartenanlage liegt an der Straße „An der Goymark“ im südlichen Teil von Do - Hörde. Die Anlage wurde im Jahre 1929 gegründet. Sie besteht aus 158 Gärten und ist die zweitgrößte Gartenanlage im Dortmunder Süden. Die Hauptwege in der Anlage laden zum Spazieren gehen ein.
Unser Vereinsheim "An der Goymark" ist verpachtet und für die Öffentlichkeit zugänglich. Unsere Kleingärten (volksmündlich Schrebergarten) bieten heute wertvolle Freiräume.
Der Kleingärtner steht voll im Trend. Die Gartenarbeit gestaltet sich als Wellness für Körper und Seele. Die individuelle Gestaltung eines Kleingartens macht es möglich, seiner eigenen Kreativität zu verwirklichen. Experimentierfreudige können dem Anbau von seltenen Gemüse und Obstsorten nachgehen. Handwerker (Bastler) entfalten ihre Fähigkeiten.
Kinder erleben ungezwungene Bewegung, die heutzutage sehr wichtig ist.
Ihr seid bei uns in der Gartenanlage herzlich Willkommen.
Vielleicht besuchen Sie uns mal. Parkmöglichkeiten sind neben dem Vereinsheim vorhanden.
Aktuelle Informationen
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Trauerfall
Wir trauern um unseren Gartenfreund Johan Zeiler.
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Gärten frei – Jetzt bewerben!Listenelement 2
In unserer Kleingartenanlage sind aktuell noch mehrere Gärten frei. Interessierte können sich ab sofort um einen Garten bewerben.
Wer Freude am Gärtnern hat und Teil einer engagierten Gemeinschaft werden möchte, ist herzlich willkommen.
Bei Interesse freuen wir uns über Ihre Bewerbung oder eine Kontaktaufnahme über das Kontaktformular.
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Überarbeitete Wertermittlungsrichtlinie 2025
Update Wertermittlungsrichtlinien Stadtverband Dortmunder Gartenvereine 2025
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Änderung § 13 der Gartenordnung (April 2025)
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Update: Neue Satzung 2022Listenelement 1
Seit einigen Wochen steht die gedruckte neue Satzung beim Stadtverband zur Abholung bereit, viele Gartenvereine haben bereits die Hefte erhalten.
Leider hat sich in den gedruckten Heften ein Fehler eingeschlichen, der selbst dem Amtsgericht im Rahmen der Vorprüfung nicht aufgefallen ist. Seite 31 (§ 20) ist in der nachfolgenden Meldung bereits korrigiert.